Der Einsatzbereich der E-Rechnung erweitert sich

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ISTANBUL (IGFA) – Mit der Allgemeinen Mitteilung des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 509 der Finanzverwaltung (GİB) wurden wesentliche Änderungen bei der Regelung der Verwendung und Kontrolle elektronischer Dokumente vorgenommen. Mit der Verordnung wurden die Umsatzgrenzen für die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Dokumente für Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind, insbesondere E-Rechnung, E-Archiv, E-Frachtbrief und E-Ledger, gesenkt.

Laut Kommuniqué; Steuerzahler mit einem Bruttoumsatzerlös von 4 Mio. TL in den Jahren 2020 und 2021 und 3 Mio. TL oder mehr im Jahr 2022 und den darauffolgenden Abrechnungszeiträumen müssen bis spätestens zum 1. Juli 2023 auf die E-Rechnung umstellen. Somit werden viele Gewerbetreibende und Handwerker sowie Institutionen und Privatunternehmen in das E-Rechnungssystem einbezogen.

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSBEGRENZUNGEN REDUZIERT

Wenn in der Vorperiode der Gesamtbetrag der am selben Tag an Steuerzahler ausgestellten Rechnungen 5.000 TL (einschließlich Steuern) übersteigt und wenn die an Nichtsteuerzahler ausgestellten Rechnungen 30.000 TL (einschließlich Steuern) übersteigen, erfolgt die Ausstellung von E-Archiv-Rechnungen Anforderung bestand. Mit der Neuregelung wurden auch die Grenzwerte in dieser Anwendung geändert. Demzufolge; Während der Betrag der am selben Tag ausgestellten Rechnungen für Nichtsteuerzahler auf 5.000 TL reduziert wurde, wurde dieser Betrag für Steuerzahler auf 4.000 400 TL festgelegt.

YILDIZ: „VIELE MARKEN WERDEN IN DIE VORTEILE WELT DES E-INVOICE-SYSTEMS EINSCHLIESSEN“

Olcay Yıldız, General Manager von TÜRKKEP, sagte über die neue Regelung der GİB: „Mit der neuen Regelung der GİB haben die gesetzlichen Regelungen, die parallel zur Tatsache erlassen wurden, dass Technologie zu einem unverzichtbaren Teil unseres Lebens geworden ist, die Geschwindigkeit der Elektronik unterstrichen.“ Die Dokumentennutzung in unserem Land nimmt von Tag zu Tag zu. Viele Marken, Handwerker und Handwerker aus verschiedenen Branchen werden in die vorteilhafte Welt des E-Invoice-Systems einsteigen. „Es kann problemlos in das E-Invoice-System integriert werden. Angesichts der Bedienfreundlichkeit.“ , Kosteneinsparungen und Vorteile des grünen Ansatzes können wir sagen, dass die digitale Transformation eher eine Notwendigkeit als eine Notwendigkeit geworden ist.“

TÜRKKEP, die führende Organisation für digitale Transformation in der Türkei; Yıldız erklärte, er sei eine Treuhandeinrichtung, die am 27. September 2013 von der Revenue Administration als E-Invoice Service Provider (Private Integrator) zugelassen wurde, und sagte: „Als TURKKEP beschleunigen wir mit unseren innovativen Lösungen die digitalen Transformationsprozesse von Unternehmen und Institutionen.“ . Wir bieten unseren Nutzern einen qualitativ hochwertigeren Service zu viel günstigeren Preisen. „Alle unsere Institutionen können ihre digitale Transformation mit der Zuverlässigkeit von TÜRKKEP problemlos durchführen und ihr Geschäftsleben einfacher machen. Ich denke, dass es viel E-Rechnung geben wird.“ Übergänge mit der neuesten Verordnung des GİB. Ich empfehle unseren Institutionen, auf das System umzusteigen, bevor sie auf den 1. Juli 2023 warten, um diese Dichte nicht zu erwischen“, sagte er.

IGF-Nachrichtenagentur

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