Wann endet die Ratenzahlung zur Umschuldung?

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Wer seine Schulden wie öffentliche Steuern und Bußgelder umstrukturiert, muss die erste und zweite Rate bis zum angegebenen Datum zahlen, um vom Antrag profitieren zu können. Restrukturierungsschulden können je nach Wahl im Voraus oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate beglichen werden. Hier finden Sie Informationen zu Umschuldungszahlungen…

Wann enden die Raten zur Umschuldung?

Wer seine Schulden wie öffentliche Steuern und Bußgelder umstrukturiert, muss die erste und zweite Rate bis zum 31. Juli zahlen, um vom Antrag profitieren zu können.

Die Frist für die Vorauszahlung der umstrukturierten Schulden läuft am Montag, dem 31. Juli, ab.

Wenn der strukturierte Betrag bis zu diesem Datum im Voraus bezahlt wird, wird ein Rabatt von 90 Prozent auf den zum D-PPI-Satz berechneten Betrag und ein Rabatt von 25 Prozent auf Verwaltungsstrafen gewährt.

Wer lieber in Raten zahlen möchte, muss seine erste und zweite Rate bis zum 31. Juli leisten. Da der Zahlungszeitraum für die erste Rate durch den Präsidialdekret verlängert wurde, werden die erste und die zweite Rate im gleichen Zeitraum gezahlt.

Um weiterhin von den Sanierungsregelungen profitieren zu können, müssen die ersten beiden Raten pünktlich und vollständig gezahlt werden.

Es ist möglich, die Zahlung in weniger Raten als der bei der Antragstellung gewünschten Anzahl an Raten vorzunehmen. In diesem Fall wird der zu zahlende Betrag entsprechend dem entsprechenden Koeffizienten angepasst.

Obwohl die Möglichkeit der Ratenzahlung bevorzugt wird, ist ein Barzahlungsrabatt möglich, wenn der Gesamtbetrag bis zum Monatsende beglichen wird.

Wenn alle umstrukturierten Schulden bis zum Monatsende im Voraus beglichen sind, wird der Koeffizient nicht auf die umstrukturierten Schulden angewendet. Auf den anhand der PPI-Sätze berechneten Betrag wird ein Rabatt von 90 Prozent und auf die tatsächlichen Verwaltungsstrafen ein Rabatt von 25 Prozent gewährt.

Wenn die umstrukturierte Schuld nur akzessorische Zahlungen erhält, wird ein Rabatt von 50 Prozent auf den berechneten D-PPI-Betrag und ein Rabatt von 10 Prozent auf die infolge der Steuerbemessungsgrundlage oder Steuererhöhung anfallende Steuer (ohne Stempelsteuer) gewährt.

Wie erfolgt die Umschuldungszahlung?

Es ist möglich, Zahlungen elektronisch über die Website der Revenue Administration „www.gib.gov.tr“, das Interactive Tax Office und die Revenue Administration Mobile-Anwendung vorzunehmen.

Umstrukturierte Schulden können über Debit- und Kreditkarten oder Bankkonten von Vertragsbanken, Karten von im Ausland tätigen Banken, Filialen von Vertragsbanken, alternative Zahlungskanäle wie Internet- und Telefonbanking und Mobile Banking, Finanzamtsschalter oder PTT-Filialen beglichen werden.

NTV

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