Präzedenzfall für digitale Werbeplattformen!

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ISTANBUL (IGFA) –Die Untersuchung, die mit einer Beschwerde begann, die RE-OS.com vor drei Jahren gegen sahibinden.com mit der Begründung eingereicht hatte, dass „durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung die Werbung für seine Position erschwert wurde“, ergab die Untersuchung das Ergebnis rechtswidrige Verurteilung von sahibinden.com mit einer Geldstrafe von 40 Millionen TL. abgeschlossen.

In der Untersuchung, die anschließend von Amts wegen durch die Wettbewerbsbehörde durchgeführt wurde, kam man zu dem Schluss, dass sahibinden.com es seinen Unternehmensmitgliedern durch die Verhinderung von Datenübertragungen erschwerte, mehr als eine Plattform zu nutzen, die Aktivitäten seiner Konkurrenten erschwerte und damit gegen das Gesetz verstößt gegen das einschlägige Recht verstößt, indem es seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Im Einklang mit der Entscheidung muss sahibinden.com die Bestimmungen in den Verträgen, die es mit seinen Unternehmensmitgliedern in den Kategorien Immobilien und Automobil abgeschlossen hat, abschaffen, die es den Mitgliedern verbieten, ihre Daten bezüglich ihrer Anzeigen an andere Plattformen zu übertragen.

Darüber hinaus wird sahibinden.com die Infrastruktur bereitstellen, die es Werbetreibenden ermöglicht, ihre Daten zu Immobilien- und Fahrzeuganzeigen effektiv an konkurrierende Plattformen zu übertragen und ihre Daten zu diesen Anzeigen auf dem neuesten Stand zu halten.

„Mit dem Rechtsstreit haben wir auch die Rechte der Ansager gesichert“

Hüseyin Öztürk, Gründungspartner und General Manager der Re-OS.com Real Estate Management and Digital Marketing Platform, erklärte, dass sie erfreut seien, dass ihr Rechtsstreit, den sie seit drei Jahren führen, trotz vieler Schwierigkeiten zugunsten des Sektors ausgegangen sei „Es wird nicht möglich sein, den Prozess der Datenübermittlung von Datenanbietern an Immobilienverkaufs- und -vermietungsplattformen zu verhindern“, sagte er.

„Diese Entscheidung, die unterstreicht, dass der Eigentümer der Anzeigendaten nicht das Portal ist, das diese Anzeige veröffentlicht, wird einen Präzedenzfall für alle Werbetreibenden schaffen, insbesondere für Immobilien und Automobile“, sagte Öztürk und fügte hinzu: „Titel, Beschreibung, Fotos, Videos, 360 virtuelle Rundgänge, Drohnenaufnahmen, aus denen sich eine Anzeige zusammensetzt, Multiple-Choice-Informationsfelder und alle anderen Daten sind vom Werbetreibenden selbst erstellte Informationen. Dafür wird Zeit, Mühe und Geld aufgewendet. Ein Werbeportal sollte das nicht definieren können sich selbst als Eigentümer dieser Daten, nur weil es diese Werbung als „Hosting-Anbieter“ veröffentlicht. „Wir glauben, dass ein ganz neuer und wichtiger Veränderungsprozess für digitale Werbeplattformen beginnen wird. Von nun an werden neue Vorkehrungen getroffen, damit.“ „Immobilienbüros können alle ihre Immobilien- (und Autohändler-)Anzeigendaten auf jeder gewünschten Plattform veröffentlichen und übertragen“, sagte er.

IGF-Nachrichtenagentur

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