Die Liquidation der beschlagnahmten Immobilien wird am Ende des Monats beschlossen

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ANKARA (IGFA)– Mit dem vorläufigen Artikel, der dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004 im Rahmen des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes Nr. 7445 und des Gesetzes über Änderungen bestimmter Gesetze hinzugefügt wurde, das nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 5. April in Kraft trat , 2023, die von den Treuhändern gehaltenen Grundpfandrechte, die nicht mehr gesetzlich im Rahmen des Vollstreckungsrechts aufbewahrt werden müssen. Es wurde bekannt gegeben, dass die Liquidation des Vermögens unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und des öffentlichen Interesses beschlossen wurde.

In der Stellungnahme des Justizministeriums wurde darauf hingewiesen, dass mit der genannten gesetzlichen Regelung die Liquidation von enteigneten Liegenschaften, die sich schon lange in der Treuhandverwaltung befanden, beschleunigt werde und betont wurde, dass dabei die Rechte aller Berechtigten gewahrt würden Verordnung. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Verordnung vorsieht, dass die Bestimmungen zum elektronischen Verkauf in Bezug auf registrierte Waren unter Berücksichtigung der Interessen der Rechteinhaber und des öffentlichen Interesses umgesetzt werden, wenn die Rechteinhaber ihre Rechte nicht ausüben.

Das Kommuniqué zu den Verfahren und Grundsätzen für die Umsetzung des vorläufigen Artikels 20 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes wurde heute vom Justizministerium im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Mitteilung, die ab dem 31. Oktober 2023 in Kraft treten wird, wird detailliert dargelegt, wie die „Verwertung von Gütern durch Ausübung des Liefer- oder Pfandrechts“ und die „Verwertung von Gütern durch Eigentumsübertragung“ durchgeführt werden .

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IGF-Nachrichtenagentur

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