Die Ernennungen von Richter- und Staatsanwaltskandidaturen finden Sie im Amtsblatt

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Einzelheiten zur Ernennung von Richtern und Staatsanwälten

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Ernennungsentscheidung des Ausschusses der Richter und Staatsanwälte erfolgte die Ernennung von 148 Kandidaten für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsrichter aufgrund der Auslosung am 20. Februar.

Die betreffenden Ernennungen erfolgten gemäß Artikel 13 des Richter- und Staatsanwaltsgesetzes Nr. 2802.

Diese Ernennungen sind von großer Bedeutung und werden sich auf das Funktionieren von Gerichtsverfahren auswirken. Neu ernannte Richter und Staatsanwälte werden große Verantwortung übernehmen, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

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