Die Eheunterstützung in der Metropolregion Istanbul wurde auf 15.000 TL erhöht

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ISTANBUL (IGFA) – Die Abteilung für soziale Dienste des IMM hat die finanzielle Unterstützung für frisch verheiratete Paare erhöht und dabei Gründe wie Inflation und zunehmende Armut infolge der Wirtschaftskrise berücksichtigt. Die „Eheunterstützung“, die 7.000 TL betrug, wurde auf 15.000 TL erhöht. Mit der seit dem 14.04.2023 umgesetzten „Eheunterstützung“ konnten bisher 8.000 682 Paare erreicht werden.

WIE BEWERBEN SIE SICH?

Anträge auf „Eheunterstützung“; Dies kann über die Kanäle Alo 153 Solution Center, Istanbul Seni Application oder Social and Economic Support Online Application (sosyalyardim.ibb.gov.tr) erfolgen.

WAS SIND DIE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN?

Die Voraussetzungen für „Eheunterstützung“ sind wie folgt:

Seien Sie türkischer Staatsbürger und wohnen Sie in Istanbul. Jedes Paar muss über 18 Jahre alt sein. Ihr Familienstand ist nicht „verheiratet“. Sie dürfen nicht mehr als eine Heiratsleistung beantragen. Das Datum der Eheschließung darf höchstens 90 Tage später liegen das Bewerbungsdatum.

WIE LÄUFT DER SUPPORT-PROZESS?

Die Bewerbungen werden unter Berücksichtigung der Einkommenssituation der Bewerber bewertet. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Mann oder eine Frau handelt, wird die finanzielle Unterstützung der Person gewährt, die eine Frau ist. Es reicht aus, wenn nur einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Bewerbung seinen Wohnsitz in Istanbul hat. Bewerben kann sich eine Person mit Wohnsitz in Istanbul. Durch die Dokumentenkontrolle wird dem sozialen Unterstützungsbedarf der Antragsteller entsprochen. Der Geldunterhalt wird nach der offiziellen Eheschließung auf das Bankkonto der Frau überwiesen. Nach der Eheschließung müssen beide Personen ihren Wohnsitz in Istanbul haben.

IGF-Nachrichtenagentur

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