Antrag beim Verfassungsgericht auf Aufhebung zweier Urteile

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CHP beantragte beim Verfassungsgericht (AYM) die Aufhebung der Präsidialerlasse Nr. 147 und 149.

Der stellvertretende Vorsitzende der CHP-Fraktion, Gökhan Günaydın, sagte in einer Erklärung vor dem Verfassungsgericht, dass seine Partei als Fraktion beim Obersten Gerichtshof die Aufhebung der Präsidialerlasse Nr. 147 und 149 beantragt habe.

Günaydın erklärte, dass mit dem Präsidialdekret Nr. 147 eine Regelung erlassen wurde, um sicherzustellen, dass Personen, die in die Versicherungs- und private Rentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde als Vorstandsmitglieder berufen wurden, auch wenn sie keine Beamten sind, weiterhin Mitglieder des Vorstands sind 2 Jahre lang in voller Höhe bezahlt, falls ihre Tätigkeit beendet wird oder ihre Tätigkeit beendet wird.

Günaydın argumentierte, dass diese Regelung „nicht im Einklang mit Gesetz und Gerechtigkeit“ stehe und sagte: „Darüber hinaus ist es inakzeptabel, die Persönlichkeitsrechte einer Person, deren Mitgliedschaft aufgrund einer widrigen Situation gekündigt wurde, zwei Jahre lang weiterhin zu zahlen. Das ist ein Mechanismus zur Verteilung der Miete an die Unterstützer, der dafür sorgt, dass die Miete fließt. Aus diesem Grund 147 haben wir beim Verfassungsgericht die Aufhebung des Präsidialdekrets Nr. genannt.

„KEINE GESETZESVERLETZUNG, ES GIBT ÜBERMÄSSIGE AUTORITÄT“

Günaydın von CHP erklärte, dass es kein Problem hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes im Präsidialerlass Nr. gebe.

Günaydın brachte zum Ausdruck, dass diese Vereinbarung nicht mit dem Präsidialdekret getroffen werden kann, und sagte:

„Gemäß der Verfassung hat die Präsidentschaft eindeutig ein Thema behandelt, das nur durch die gesetzgeberische Tätigkeit der TGNA geregelt werden kann. In diesem Sinne verstößt es gegen die Verfassung. Wir glauben, dass mit der Aufhebung der Präsidialerlasse Nr. „Wir.“ Ich hoffe, dass es sich in der Türkei durchsetzen wird. Wir werden dem Verfassungsgericht folgen, um in dieser Richtung die richtige Entscheidung zu treffen.“

NTV

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