Bekommt ein EJT-Mitarbeiter für die zweite Amtszeit am selben Arbeitsplatz eine Abfindung?

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Die EJT-Verordnung, die in engem Zusammenhang mit etwa 2 Millionen 200.000 Menschen steht, wird voraussichtlich in den kommenden Tagen in Kraft treten.

Kann also eine Person, die im Ruhestand ist und weiterhin am selben Arbeitsplatz arbeitet, für die zweite Amtszeit eine Abfindung erhalten? Es gibt eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema!

Der Arbeitnehmer, der in einem Subunternehmen einer öffentlichen Einrichtung arbeitete, arbeitete nach seiner Pensionierung weiter an derselben Arbeitsstelle.

Der Arbeitnehmer, der kündigte, erklärte, dass er keine Entschädigung erhalten könne, und wandte sich an das Arbeitsgericht.

Der klagende Arbeitnehmer verlangte von den Beklagten die Einziehung von Abfindungen, Jahresurlaubsgeld, Feiertags- und allgemeinen Feiertagslöhnen.

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Das beklagte Unternehmen beantragte die Abweisung des Verfahrens mit dem Argument, dass es für die geltend gemachten Forderungen nicht verantwortlich gemacht werde.

Das Gericht entschied, dass die Abfindung auf den Lohn berechnet werden sollte, den der Arbeitnehmer in dem Monat seiner Kündigung erhalten hat.

Als das Subunternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegte, schaltete sich die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs ein.

Es wurde daran erinnert, dass der Kläger, obwohl er begonnen hatte, eine Altersrente von der Sozialversicherungsanstalt zu beziehen, ununterbrochen am Arbeitsplatz des Hauptarbeitgebers arbeitete.

FALSCHE BERECHNUNG

Es wurde erklärt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abfindung habe, da die Arbeit zur Kündigung geführt habe.

In dem Beschluss, der feststellte, dass die Berechnung der Abfindung für die Zeit bis zum Ausscheiden nicht sachgerecht sei, hieß es: „Das bei der Berechnung der Abfindung zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ist das Arbeitsentgelt zum Pensionierungsdatum des Klägers.

Es wurde festgestellt, dass aufgrund eines Fehlers bei der Festsetzung der Grundvergütung beschlossen wurde, die Abfindung zu stornieren.

NTV

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